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Neue Regelungen für unsere Taler aufgrund einer Gesetzesänderung

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Gerichtsurteil gefällt, das ab sofort nicht mehr gestattet, Werbegeschenke (wie unsere Taler) bei der Einlösung eines Rezepts abzugeben. 

 

Die Nichtbeachtung dieses Gesetzes wird mit einer sehr hohen Geldstrafe belegt.

 

Dennoch möchten wir unsere Taler weiterhin als kleines Dankeschön an Sie weitergeben, aber mit einer neuen, gesetzkonformen Regelung.

  • Taler gibt es nur noch bei einem Einkauf von verschreibungsfreien Arzneimitteln und Produkten.
  • Für jeden 10 € Einkauf bekommen Sie von uns wie bisher 1 Taler.
  • Ab 10 Talern können Sie diese bei uns einlösen.
  • Den Wert eines Talers haben wir auf 0,50 € erhöht.

Wir bitten um Ihr Verständnis, da für uns das Gerichtsurteil verpflichtend ist.

 

Matthias und Chris Cuypers

und das Team der Cuypers Apotheken

Die Gutscheine können in allen Filialen eingelöst werden.

Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Rezeptzuzahlungen können mit diesem Gutschein nicht verrechnet werden.

Lösen Sie Ihren Gutschein in der Steprather Mühle ein:

Praktisch: In der Frühlings-  bis Herbstzeit können diese Taler auch in der Steprather Mühle in Walbeck gegen ein Stück Kuchen, eine Tasse Kaffee oder frisch gebackenes Hausbrot eingelöst werden. 

 

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Steprather Mühle Walbeck - Treuepunkte Cuypers Apotheken